Gesetze
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Die Aufsicht über die Akademie, in Angelegenheiten ihrer Selbstverwaltung die Rechtsaufsicht, führt die für die Wissenschaft zuständige Ministerin oder der für die Wissenschaft zuständige Minister.
Die Akademie erfüllt ihre Aufgaben gemäß einer Satzung. Diese bedarf der Genehmigung der für die Wissenschaft zuständigen Ministerin oder des für die…
Die Fachaufsicht wird im Einvernehmen mit dem für Wissenschaft zuständigen Ministerium ausgeübt, im Falle des § 27 übt das für Wissenschaft zuständige…
Die Aufsicht über die Untersuchungsanstalt führt das Landesamt. Obere Aufsichtsbehörde ist das Ministerium.
Aufsichtsbehörde ist das Ministerium. Die Aufsicht erstreckt sich darauf, dass die Studierendenwerke ihre Aufgaben im Einklang mit dem geltenden Recht erfüllen.
Das Ministerium kann die Befugnisse nach den Absätzen 2 und 3 auf die Rektorin, den Rektor, das Rektorat oder den Hochschulrat jederzeit widerruflich…
Das für Justiz zuständige Ministerium führt die Aufsicht über die Anstalten und sichert gemeinsam mit ihnen die Qualität des Vollzuges.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.