Gesetze
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Die Akademie hat Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Die Mitglieder bilden eine Klasse für Geisteswissenschaften, eine Klasse für Naturwissenschaften und Medizin, eine Klasse für Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften sowie eine Klasse für Künste. Ein Mitglied kann nur einer der vier Klassen angehören.
Die Klassen haben ordentliche und korrespondierende Mitglieder.
Jede Klasse wählt ihre Mitglieder auf Lebenszeit.
Näheres über Erwerb, Inhalt und Verlust oder Aberkennung der Mitgliedschaft und der Ehrenmitgliedschaft bestimmt die Satzung.
Stimmberechtigt in jeder Klasse sind ihre ordentlichen Mitglieder.
Freiwillige Mitglieder des Verbandes sind alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie deren Zusammenschlüsse,…
Die ordentlichen Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter müssen Beamtinnen oder Beamte der in § 1 bezeichneten Dienstherren sein.
es dies beantragt,
Bei den Mitgliedern handelt es sich um:
die Studierenden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.