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Stimmberechtigt in der Vollversammlung der Akademie sind die ordentlichen Mitglieder der Klassen und die Mitglieder des Kuratoriums, die nicht Mitglieder der Akademie sind.
Die Vollversammlung beschließt die Satzung der Akademie und deren Änderungen. Die Satzung wird im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Die Vollversammlung wählt:
die Präsidentin oder den Präsidenten der Akademie (§ 8 Abs. 2),
die Ehrenmitglieder (§ 4 Abs. 1).
Die Vollversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.
die Vollversammlung,
Die Hauptversammlung besteht aus Mitgliedern, die aufgrund von Wahlvorschlägen unmittelbar und geheim durch Briefwahl gewählt werden, und aus von der…
Die Verbandsversammlung besteht aus den Delegierten der Mitglieder gemäß Absatz 2 und 3 und einer oder einem Delegierten gemäß Absatz 4. Die Gesamtzahl der…
Die Verbandsversammlung besteht aus den Delegierten der Mitglieder gemäß Absatz 2 und 3 und einer oder einem Delegierten gemäß Absatz 4. Die Gesamtzahl der…
Die Verbandsversammlung besteht aus den Delegierten der Mitglieder gemäß Absatz 2 und 3 und einer oder einem Delegierten gemäß Absatz 4. Die Gesamtzahl der…
Die Verbandsversammlung besteht aus den Delegierten der Mitglieder gemäß Absatz 2 und 3 und einer oder eines Delegierten gemäß Absatz 4. Die Gesamtzahl der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.