Gesetze
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Die Klassen treten regelmäßig zu wissenschaftlichen oder künstlerischen Sitzungen zusammen.
Stimmberechtigt in jeder Klasse sind ihre ordentlichen Mitglieder.
Jede Klasse ergänzt sich durch Zuwahl ihrer Mitglieder. Auf eine angemessene Vertretung der Fächer soll Bedacht genommen werden. Wahlberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder der Klasse. Briefwahl ist zulässig.
Die laufenden Geschäfte jeder Klasse führt eine Sekretarin oder ein Sekretar und in ihrem oder in seinem Verhinderungsfall ihre oder seine Stellvertreterin oder ihre und sein Stellvertreter. Sie werden aus der Reihe der ordentlichen Mitglieder der Klasse auf drei Jahre gewählt. Einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Jede Klasse gibt sich eine Geschäftsordnung.
An den Sitzungen der Klassenkonferenz nehmen die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher…
Die Vorsitzenden der Mitwirkungsgremien und ihre Stellvertretungen sowie die Mitglieder der Schulkonferenz werden in geheimen Wahlgängen gewählt. Alle übrigen…
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und…
Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 entscheidet eine von der Lehrerkonferenz berufene Teilkonferenz. Die Schule kann verschiedene, für Schulstufen,…
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre…
Die Klassen haben ordentliche und korrespondierende Mitglieder.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.