Gesetze
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Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher.
Organe des Verbands sind die Versammlung der Verbandsmitglieder (Verbandsversammlung) und der Vorstand. Die Satzung kann bestimmen, daß der Verband anstelle der…
Organe des Zweckverbands sind, soweit die Verbandssatzung nicht ein weiteres Organ vorsieht, die Verbandsversammlung und die Verbandsvorsteherin oder der…
Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher führt die laufenden Geschäfte sowie nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der…
Organe der Verbände sind a) die Verbandsversammlung, b) der Verbandsvorstand, c) der Verbandsvorsteher.
Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und die Regionaldirektorin oder der Regionaldirektor.
Organe des grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbands sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsitzende sowie ein oder mehrere stellvertretende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.