§ 51 Abs. 1 SächsKomZGOrgane
Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende.
§ 6 SächsKomSozVGGesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen
Organe des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und die Verbandsdirektorin oder der Verbandsdirektor.
§ 56 Abs. 3 SächsKomZGVerbandsvorsitzender und Stellvertreter
Der Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie Leiter der Verbandsverwaltung. § 20 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 5,…
§ 17 SächsGKVGesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Organe des Kommunalen Versorgungsverbands sind der Verwaltungsrat und der Direktor.
§ 11 Abs. 2 Nr. 4 SächsKomZGVerbandssatzung
die Verfassung und die Verwaltung des Verwaltungsverbandes, insbesondere die Zuständigkeit der Verbandsorgane und deren Geschäftsgang,