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Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Gummersbach und Bergneustadt sowie der Gemeinden Ründeroth und Gimborn werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Ahaus und Stadtlohn werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Beckum, Soest und Werl werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Hamm wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Lüdenscheid und Neuenrade und der Gemeinden Halver und Kierspe sowie der am selben Tage gewählte Kreistag…
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Linnich sowie die Amtsvertretungen der Ämter Stetternich, Titz und Aldenhoven werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der…
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Warendorf und der am 23. März 1969 gewählte Rat der Stadt Freckenhorst werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.