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Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Ahaus und Stadtlohn werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Ahlen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Beckum, Soest und Werl werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Die am 27. September 1964 gewählten Räte der Städte Gummersbach und Bergneustadt sowie der Gemeinden Ründeroth und Gimborn werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der…
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Freckenhorst wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Hamm wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Halle und die im Anschluß daran gewählte Amtsvertretung des Amtes Halle werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.