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Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Drensteinfurt und der Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt vom 4. April 1968 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß rechtsverbindlich aufgestellte Bebauungspläne, abweichend von §§ 6, 8 des Gebietsänderungsvertrages, vorbehaltlich anderweitiger Festsetzungen durch den Rat der Stadt Drensteinfurt unbefristet weiter gelten. [Anlage]
der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Drensteinfurt und den Gemeinden Kirchspiel Drensteinfurt und Walstedde vom 20. Februar 1969 mit der Maßgabe, daß…
Die Gebietsänderungsverträge und die Bestimmungen werden außerdem mit der Maßgabe bestätigt, daß sich der Umfang der Gebietsänderungen aus den in den §§ 1 bis 7…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden des Amtes Uedem vom 5. April 1968 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß alle rechtsverbindlich aufgestellten…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Heimbach und der Gemeinde Hausen vom 10. Januar 1967 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß das bisherige Ortsrecht…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Wigbold Schöppingen, Kirchspiel Schöppingen und Eggerode vom 6. Mai 1968 wird mit folgenden Maßgaben…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Coesfeld und der Gemeinde Kirchspiel Coesfeld vom 12. 18. Dezember 1968 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß § 7…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.