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Bei Beschlüssen des Kassenausschusses, die das geltende Recht verletzen, findet § 54 Absatz 2 und 3 der Gemeindeordnung entsprechend Anwendung.
Auf die nach Absatz 3 Nr. 2 und 6 gegen die Kasse begründeten Versorgungs- und Besoldungsansprüche sind die für Beamtenbezüge geltenden verfahrensrechtlichen…
§ 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Auf Beschlüsse des Verbandsausschusses findet Absatz 1 entsprechende Anwendung.
Soweit dieses Gesetz keine besonderen Regelungen trifft, findet § 114a Abs. 2, 3, 5 bis 11 mit Ausnahme der Bestimmungen des 13. Teils der Gemeindeordnung für…
Die Absätze 1 bis 3 finden in den Fällen des § 50 Absatz 1 bis 3 entsprechende Anwendung.
§ 13 Abs. 5 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.