Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind die Kreispolizeibehörden, das Landeskriminalamt, das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste, das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei und die Deutsche Hochschule der Polizei.
Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit nicht im Zehnten Kapitel etwas anderes bestimmt ist, die Behörden, Einrichtungen und Betriebe des Landes…
Dienststellen im Sinnes dieses Gesetzes für nicht im Landesdienst beschäftigte Lehrkräfte sind die Verwaltungen der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen…
Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind die Behörden und Einrichtungen des Landes und die in § 2 genannten Stellen. Dienststellen für Lehrkräfte und das…
Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind die Behörden, Gerichte und Einrichtungen des Landes, die öffentliche Aufgaben auf dem Gebiet der Rechtspflege und…
Für die im Landesdienst beschäftigten Lehrkräfte sind Dienststellen im Sinne des § 88 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes
die Stellen, die für die im Landesdienst beschäftigten Lehrkräfte Dienststellen nach § 88 Abs. 1 sind.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.