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Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste ist zuständig für die Bereiche Gefahrenabwehr und Einsatz sowie Verkehr. Für den Bereich Zentrale Aufgaben ist es zuständig, soweit nicht die Zuständigkeit des Landeskriminalamts oder des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei gegeben ist.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste führt im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit die Fachaufsicht über die Kreispolizeibehörden und Polizeieinrichtungen.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste hat insbesondere folgende Aufgaben:
Unterstützung des für Inneres zuständigen Ministeriums im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit,
zentrale Steuerungsaufgaben, ganzheitliche Organisationsuntersuchungen und Beratung zur Organisationsentwicklung,
Koordinierung von Kräften sowie Führungs- und Einsatzmitteln in Einsatzangelegenheiten,
Unterstützung der Polizeibehörden mit Führungs- und Einsatzmitteln, Beratung und Technik,
Unterhaltung der Landesleitstelle sowie sonstiger Leit-, Melde- und Verbindungsstellen,
polizeiliche Informations- und Kommunikationstechnik, autorisierte Stelle für den Bereich Digitalfunk BOS NRW,
polizeiliche Informationssammlung und den Informationsaustausch in Zusammenhang mit Sportveranstaltungen,
Fuhrparkangelegenheiten,
technische Ausstattung, Führungs- und Einsatzmittel sowie die Dienstkleidung der Polizei,
Liegenschaftsangelegenheiten der Polizei,
Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten der Polizei,
Angelegenheiten des Straßen- und Wasserstraßenverkehrsrechts und
Angelegenheiten der Freien Heilfürsorge.
Unterstützung des für Inneres zuständigen Ministeriums im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit,
zentrale Informationssammlung und Informationsauswertung in Kriminalitätsangelegenheiten,
für die Überwachung des Straßenverkehrs.
zur Erfüllung anderer polizeilicher Aufgaben, wenn einheitliche Maßnahmen erforderlich sind oder die nach Absatz 1 zuständige Polizeibehörde die erforderlichen…
Die Polizeibehörden haben die Aufgaben zu erfüllen, die ihnen durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragen sind. Wird die Polizei des Landes…
zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr, zur Erforschung und Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.