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Die Mitglieder der Gutachterstelle wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende leitet die Beratung und Beschlußfassung und führt die Geschäfte der Gutachterstelle.
Dem Vorsitzenden steht eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die von der Ärztekammer eingerichtet wird.
Den Vorsitz bei der Gutachterstelle führt das Mitglied, das die Befähigung zum Richteramt hat. Der Vorsitzende führt die Geschäfte der Gutachterstelle.
Die Geschäftsstelle arbeitet nach den Vorgaben des Gutachterausschusses und erhält hierzu Weisung des vorsitzenden Mitglieds.
Der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses obliegt nach Weisung des Vorsitzenden insbesondere die
Die Stiftung unterhält an ihrem Sitz eine Geschäftsstelle, die von der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer geleitet wird. Sie unterstützt die Erledigung…
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und führt die Geschäfte der jeweiligen Baukammer. Er bedient sich hierzu einer Geschäftsführerin oder eines…
Die Geschäftsstelle arbeitet nach den Vorgaben des Oberen Gutachterausschusses und erhält hierzu Weisung des vorsitzenden Mitglieds.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.