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Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die örtlichen und überörtlichen Träger.
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch Landesrecht bestimmt.
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Kreise und die kreisfreien Städte.
Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Landschaftsverbände.
Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist das Land.
Träger einer Kindertageseinrichtung sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Jugendämter und die sonstigen kreisangehörigen Gemeinden sowie…
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind der Regionalverband Saarbrücken, die Landkreise und, die kreisfreien Städte, die ein Jugendamt errichtet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.