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Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Jeder örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe errichtet für junge Menschen und ihre Familien ein Jugendamt.
Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind der Regionalverband Saarbrücken, die Landkreise und, die kreisfreien Städte, die ein Jugendamt errichtet…
Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Buch errichtet jeder örtliche Träger ein Jugendamt, jeder überörtliche Träger ein Landesjugendamt.
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Kreise und die kreisfreien Städte.
Die Geschäfte der laufenden Verwaltung im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft oder in seinem Auftrag…
Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die örtlichen und überörtlichen Träger.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.