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Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Landschaftsverbände.
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch Landesrecht bestimmt.
Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die örtlichen und überörtlichen Träger.
Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist das Land.
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Kreise und die kreisfreien Städte.
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind der Regionalverband Saarbrücken, die Landkreise und, die kreisfreien Städte, die ein Jugendamt errichtet…
Träger der Eingliederungshilfe sind vorbehaltlich des Absatzes 2 der Landschaftsverband Rheinland und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.