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In der Satzung kann bestimmt werden, dass bei Bedarf für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe aus Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses beratende Unterausschüsse gebildet werden können.
Der Landesausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung kann die Bildung von Unterausschüssen vorsehen und bestimmen, daß ihnen ausnahmsweise…
In der Satzung kann bestimmt werden, dass bei Bedarf für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe aus Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des…
Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass weitere sachkundige Personen dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder angehören. Auf eine angemessene…
Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass weitere sachkundige Personen dem Landesjugendhilfeausschuss angehören. Auf eine angemessene Beteiligung von Frauen…
Die Satzung kann bestimmen, dass dem Jugendhilfeausschuss weitere beratende Mitglieder angehören.
Die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.