Art. 1 Abs. 2 NRW-27497Gesetz zu dem Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Heiligen Stuhle
Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)
Art. 1 Abs. 2 NRW-27499Gesetz zu dem Vertrage des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen
Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)
Art. 1 Abs. 1 NRW-27501Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Lippischen Landeskirche vom 26. November 1959
Die in Detmold am 26. November 1959 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Lippischen Landeskirche wird bestätigt.
Art. 1 Abs. 2 NRW-27520Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V.
Der Vertrag und der Protokollvermerk werden nachstehend veröffentlicht.
Art 1 Abs. 2 ZJDVtrGGesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Art. 1 Abs. 1 NRW-27515Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche
Dem in Düsseldorf am 29. März 1984 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen…