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Dem in Düsseldorf am 29. März 1984 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche sowie dem dazugehörigen Schlußprotokoll vom selben Tage wird zugestimmt.
Der Vertrag und das Schlußprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
Der Vertrag und das Schlußprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
Der Vertrag und der Protokollvermerk werden nachstehend veröffentlicht.
Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)
Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. (Anlage)
Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Vertrag und das Schlußprotokoll nach Artikel X des Vertrages in Kraft treten, ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.