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Die Wahl des hauptamtlichen Mitgliedes des Lehrkörpers und seines Vertreters und die Wahl des Vertreters der Auszubildenden und seines Vertreters, die nach § 6 Abs. 1 AG BAföG-NW. als Mitglieder der an den Ausbildungsstätten zu errichtenden Förderungsausschüsse gewählt werden, richten sich nach folgenden Vorschriften:
In den Beirat sind Vertreter der an der Ausführung des Gesetzes beteiligten Landes- und Gemeindebehörden, des Deutschen Studentenwerkes e. V., der Bundesagentur…
Den Förderungsausschüssen nach § 42 Abs. 1 und Abs. 2 BAföG gehören jeweils an - ein hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers, - ein Vertreter der an der…
Als Vertreter der Mitglieder des Lehrkörpers kann gewählt werden, wer zum Zeitpunkt der Wahl dem Lehrkörper einer Ausbildungsstätte oder einer Fachrichtung…
Wahlberechtigt sind an den Ausbildungsstätten - für die Wahl des hauptamtlichen Mitgliedes des Lehrkörpers und seines Vertreters die dem Senat oder…
An der Auswahl der ausbildenden Personen, soweit eigene Ausbildungsbezirke in den Dienststellen existieren, und an der Auswahl der Ausbildungsleiterin oder des…
Für die Wahl der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung gilt Absatz 2 entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.