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Brückenkurse müssen bis zum Abschluß des Grundstudiums abgeschlossen sein. Das Grundstudium kann sie nicht ersetzen. Die Brückenkurse sind studiengangbezogen. Einzelne Lehrveranstaltungen des Grundstudiums können, soweit sie mit den Inhalten eines Brückenkurses identisch oder gleichwertig sind, auf das Stundenvolumen des Brückenkurses angerechnet werden.
Die Brückenkurse eines Studienganges sind Veranstaltungen der Hochschule; sie umfassen einschließlich eines erforderlichen Anteils an Übungen und unbeschadet einer möglichen Anrechnung nach Absatz 1 insgesamt 240 Stunden. Die Hochschule legt die Anzahl der Stunden fest, die auf den einzelnen Brückenkurs entfallen. Für den einzelnen Brückenkurs sind mindestens 60 Stunden vorzusehen. Der Anteil an Übungen kann bis zu 50% des Stundenvolumens betragen.
Die Brückenkurse sind erfolgreich abgeschlossen, wenn eine schriftliche Arbeit in Form einer Abschlußklausur den Anforderungen einer ausreichenden Leistung entspricht. Die Bearbeitungsdauer beträgt vier Zeitstunden. Eine zweimalige Wiederholung ist zulässig. Klausuren, die innerhalb des Grundstudiums erbracht worden sind und mit mindestens ausreichend bewertet wurden, können als Abschlußklausur des entsprechenden Brückenkurses angerechnet werden, wenn sie den Leistungsanforderungen der Abschlußklausur dieses Brückenkurses mindestens gleichwertig sind und der Besuch des Brückenkurses nachgewiesen wird. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft die Hochschule.
Studenten, die deutsche Aussiedler, Kinder ausländischer Arbeitnehmer oder Asylanten sind und aufgrund von Verwaltungsvorschriften des Kultusministers des Landes Nordrhein-Westfalen für den Erwerb der Fachhochschulreife in der Bundesrepublik eine Sprachprüfung in der Sprache des Herkunftslandes bzw. in der Muttersprache abgelegt haben, kann die Hochschule diese Sprachprüfung an Stelle einer in diesem Studiengang geforderten Brückenkursklausur in Englisch oder Französisch anrechnen. Der Besuch des Brückenkurses Englisch oder Französisch ist nachzuweisen.
Die Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung der Brückenkurse, insbesondere die Festlegung der Inhalte und die Aufgaben der Abschlußklausuren sowie deren…
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Studenten, die nach Inkrafttreten der Verordnung ihr Studium in einem integrierten Studiengang aufnehmen. Sie…
Die Hochschule trifft unter Berücksichtigung des Inhalts der einzelnen Studiengänge aus den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Mathematik und…
bis zu drei Brückenkurse (je 40 Std.) entsprechend der Festlegung bei der Aufnahme.
Brückenkurse dienen dem Ausgleich partieller Defizite in der von der Sekundarstufe I erwarteten Ausbildung in den Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik.
Studien zur Vorbereitung auf die Prüfung werden in Studiengängen gemäß § 87 Abs. 3 UG oder durch Einrichtungen der Lehrerfortbildung durchgeführt. Elemente des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.