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Zur schriftlichen Prüfung gehören nach Wahl durch den Teilnehmer a) für den Erwerb des Ersten Schulabschlusses zwei schriftliche Arbeiten aus der Fächergruppe Deutsch, Englisch, Mathematik, b) für den Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses oder des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) drei schriftliche Arbeiten. Dabei müssen zwei Arbeiten aus der Fächergruppe Deutsch, Englisch, Mathematik gewählt werden. Die dritte Arbeit kann in einem anderen Fach des Lehrgangs angefertigt werden, in dem der Teilnehmer im Abschlußkurs mindestens einen schriftlichen Leistungsnachweis von der Art der schriftlichen Prüfungsarbeit erbracht hat.
Zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses schreibt die Bewerberin oder der Bewerber je eine Arbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Auf Antrag…
In der schriftlichen Prüfung ist je eine Arbeit aus folgenden Prüfungsfächern anzufertigen:
Von den Prüflingen ist im Fach Deutsch, abweichend hiervon in den Fällen gemäß § 2 Absatz 2 im Fach Englisch, und in den zwei weiteren Fächern des Schwerpunktes…
Im ersten bis dritten Abiturfach ist von jeder Schülerin und jedem Schüler je eine schriftliche Arbeit anzufertigen.
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Arbeiten der in § 10 genannten Prüfungsgebiete. Mindestens eine Arbeit ist aus den Prüfungsgebieten in § 10 Nummer 1…
Die schriftlichen Fächer des ersten Prüfungsteils müssen die Aufgabenfelder I, II und III (§ 9 Abs. 1) erfassen. Unter den Fächern der schriftlichen Prüfung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.