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Die Aufgaben müssen eindeutig formuliert, klar umgrenzt und in der vorgesehenen Zeit zu bearbeiten sein. Ihre Bearbeitung muß eine selbständige Leistung erfordern.
Der Kursleiter des Abschlußkurses entwickelt die Prüfungsaufgaben. Für alle Fächer sind zwei Vorschläge vorzulegen. Sie müssen in Form und Inhalt gleichwertig sein; sie können Aufgaben zur Wahl durch den Teilnehmer enthalten.
Die Einrichtung der Weiterbildung überprüft die Vorschläge auf ihre Vollständigkeit und auf ihre Übereinstimmung mit den Prüfungsanforderungen. Sie leitet die Vorschläge der zuständigen Schulaufsichtsbehörde bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung zu.
Die zuständige Schulaufsichtsbehörde bestimmt, welcher Vorschlag in den einzelnen Fächern Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist. Sie kann nach Rücksprache mit der Einrichtung der Weiterbildung und dem Kursleiter in den Vorschlägen Aufgaben ändern, insbesondere erweitern und einschränken, die Vorschläge zurückweisen, geänderte oder neue Vorschläge anfordern oder aus den eingereichten Aufgaben neue Vorschläge zur Wahl für den Teilnehmer zusammenstellen. Für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch erhalten die Einrichtungen der Weiterbildung die schriftlichen Aufgaben aus einem Aufgabenpool.
Die Zeiten für die schriftlichen Prüfungsarbeiten betragen:
für die Prüfung zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses in allen Prüfungsfächern je zwei Zeitstunden,
für die Prüfung zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschusses in den Fächern Deutsch und Mathematik je drei, in den anderen Fächern je zwei Zeitstunden,
für die Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) in allen Fächern vier Zeitstunden.
Der Prüfungsteilnehmer kann die Zeit für die Prüfungsarbeit bis zu 30 Minuten überschreiten.
Die schriftliche Prüfung findet unter Aufsicht statt. Die aufsichtführenden pädagogischen Mitarbeiter werden von der Einrichtung der Weiterbildung bestimmt.
Zur schriftlichen Prüfung gehören nach Wahl durch den Teilnehmer a) für den Erwerb des Ersten Schulabschlusses zwei schriftliche Arbeiten aus der Fächergruppe…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert zwei Tage. Dabei sind unter Aufsicht vier Aufgaben zu…
Die Aufgaben der Prüfungsarbeiten werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ausgewählt. Diese oder dieser setzt zugleich die Dauer der…
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Aufsichtsarbeiten. Gegenstand der Aufsichtsarbeiten kann die Bearbeitung von Fragen oder Themen sein. Für jede…
Es sind vier Aufgaben aus den in Anlage 5 bezeichneten Stoffgebieten zu stellen. Für die Bearbeitung und Lösung jeder Aufgabe sind drei Zeitstunden anzusetzen.
Die Prüfungsaufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden von der obersten Schulaufsichtsbehörde landeseinheitlich gestellt. Die Aufgaben werden auf der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.