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Zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses schreibt die Bewerberin oder der Bewerber je eine Arbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Auf Antrag einer Bewerberin oder eines Bewerbers kann die schriftliche Prüfung im Fach Englisch durch eine schriftliche Prüfung in einem anderen Fach gemäß § 12 Abs. 1 ersetzt werden.
Zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses schreibt die Bewerberin oder der Bewerber je eine Arbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. In diesen Fächern stellt das für Schule zuständige Ministerium landeseinheitliche Prüfungsaufgaben. In den übrigen Fächern stellt die Bezirksregierung die Prüfungsaufgaben. Auf Antrag einer Bewerberin oder eines Bewerbers kann die schriftliche Prüfung im Fach Englisch durch eine schriftliche Prüfung in einem anderen Fach gemäß § 12 Abs. 1 ersetzt werden.
Bei den Prüfungen zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses oder des Erweiterten Ersten Schulabschlusses kann die Bewerberin oder der Bewerber auf Antrag eine weitere Arbeit in einem Fach der mündlichen Prüfung schreiben. Wird diese Arbeit mindestens mit ausreichend bewertet, findet auf Wunsch der Bewerberin oder des Bewerbers keine mündliche Prüfung in dem gewählten Fach statt.
Zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) schreibt die Bewerberin oder der Bewerber je eine Arbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Hierfür stellt das Ministerium landeseinheitliche Prüfungsaufgaben. Darüber hinaus schreibt sie oder er eine Arbeit in einem weiteren Fach gemäß § 12 Abs. 2.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Zur schriftlichen Prüfung gehören nach Wahl durch den Teilnehmer a) für den Erwerb des Ersten Schulabschlusses zwei schriftliche Arbeiten aus der Fächergruppe…
Von den Prüflingen ist im Fach Deutsch, abweichend hiervon in den Fällen gemäß § 2 Absatz 2 im Fach Englisch, und in den zwei weiteren Fächern des Schwerpunktes…
Die schriftlichen Fächer des ersten Prüfungsteils müssen die Aufgabenfelder I, II und III (§ 9 Abs. 1) erfassen. Unter den Fächern der schriftlichen Prüfung…
Unter den Fächern der schriftlichen Prüfung des ersten Prüfungsteils (§ 3 Absatz 2 Nummer 1) müssen sich das Fach Mathematik und eines der Fächer Deutsch oder…
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik, eine Fremdsprache (Englisch oder Französisch nach Wahl des Prüflings) sowie das…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung erfolgt in drei Fächern, die mündliche Prüfung in mindestens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.