Art. 4 Abs. 2 NRW-26473Ausführungsgesetz zum Reichsgesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
.
§ 9 NRW-31582Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach den Verordnungen zur Sicherstellung des Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Binnenschiffsverkehrs und nach der Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung
Die in § 4 genannten Behörden sind zuständig
§ 3 Abs. 4 VSG NRWGesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen
sowie in den übrigen gesetzlich vorgesehenen Fällen.
§ 5a Abs. 2 GHBG NRWGesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose
Verfahrensvorschriften, Zuständigkeit
Art. 4 Abs. 2 NRW-27752Gesetz über den Beitritt des Landes Nordrhein-Westfalen zum Abkommen zur Bereinigung der Stichtaglücken und der Doppelzuständigkeiten in den Entschädigungsgesetzen vom 9./10. Mai 1951
Art. 1 (3) und (4) finden entsprechende Anwendung.