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Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind die Standardausgaben in Form der Flurkarte oder der Amtlichen Basiskarte.
Im Auszug aus der Flurkarte müssen das Baugrundstück und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von 50 m um das Baugrundstück sowie der Standort des Bauvorhabens dargestellt sein. Der Auszug darf nicht älter als sechs Monate und muss amtlich beglaubigt sein. Ein Auszug nach Satz 1 ist nicht erforderlich, wenn ein amtlicher Lageplan nach § 3 Absatz 3, § 17 Satz 1 Nummer 1 oder § 18 vorgelegt wird.
Im Auszug aus der Amtlichen Basiskarte müssen das Baugrundstück und seine Umgebung im Umkreis von 500 m sowie der Standort des Bauvorhabens dargestellt sein. Dabei ist ein Maßstab von mindestens 1:5 000 zu verwenden. Der Auszug darf nicht älter als sechs Monate sein.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Der Lageplan ist auf der Grundlage der amtlichen Flurkarte aufzustellen. Dabei soll der Maßstab nicht kleiner als 1:500 verwendet werden. Die…
Die Bestandskarte und die in Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 bezeichneten Teile des Bestandsverzeichnisses sind auf die Dauer eines Monats in der Gemeinde…
Bis zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters dienen die Umlegungskarte und das Umlegungsverzeichnis als amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des §…
Die Vervielfältigung der Flurkarte muss vom Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) erstellt und neuesten Datums sein. Sie muss die…
Aus den Planunterlagen für Bebauungspläne sollen sich die Flurstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen in Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster, die…
Die Bezeichnung der Flurstücke und deren Flächengröße sind im alten Bestand aus dem Liegenschaftskataster zu entnehmen. Außerdem sind im neuen Bestand die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.