Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Betreiber der in § 1 genannten Anlagen haben erhebliche Schadensereignisse, die sich im Zusammenhang mit dem Betrieb ihrer Anlage ereignen, unverzüglich der für die immissionsschutzrechtliche Überwachung zuständigen Behörde anzuzeigen. Für den Fall der Verhinderung des Anlagenbetreibers ist ein Betriebsangehöriger ausdrücklich zu beauftragen, in eigener Verantwortung die Aufgaben nach Satz 1 wahrzunehmen; die Pflichten aus Satz 1 werden dadurch nicht berührt.
Ein erhebliches Schadensereignis ist jede Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs der Anlage, durch die außerhalb der Anlage Menschen gesundheitlich beeinträchtigt, zahlreiche Personen erheblich belästigt oder bedeutende Teile der Umwelt geschädigt worden sind. Wird durch ein derartiges Schadensereignis unmittelbar ein Sachschaden in Höhe von voraussichtlich mehr als 500 000 Euro innerhalb der Anlage oder 100 000 Euro außerhalb der Anlage verursacht, ist es stets als erheblich einzustufen; steht die Schadenshöhe noch nicht fest, so ist von einem geschätzten Schadensbetrag auszugehen.
Eine Anzeigepflicht im Sinne des Absatzes 1 besteht auch dann, wenn durch ein Ereignis im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage, insbesondere durch eine dem bestimmungsgemäßen Betrieb widersprechende Freisetzung von Stoffen, a) Menschen außerhalb der Anlage oder wesentliche Teile der Umwelt gefährdet oder b) eine große Zahl von Menschen außerhalb der Anlage erheblich belästigt werden können oder konnten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Anzeige nach Absatz 1 muss Angaben zum Betreiber, zum Standort und zur Abgrenzung der Anlage, zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage…
Wer eine Anlage betreibt, befüllt, entleert, ausbaut, stilllegt, instand hält, instand setzt, reinigt, überwacht oder überprüft, hat das Austreten…
Zusätzlich zu den anzeigepflichtigen Ereignissen nach Absatz 1 haben Betreiber
Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sache oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen…
In der Anzeige sind Art, Ort und Zeit des Schadensereignisses, die eingetretenen Folgen und die noch zu erwartenden Auswirkungen möglichst genau anzugeben.
unbeschadet weitergehender Vereinbarungen die unverzügliche Meldung von Störungen in der Anlage oder Einrichtung, die ohne das Wirksamwerden aktiver…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.