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Der Jahresabschluß, die Ordnungsmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des WDR werden vom Landesrechnungshof nach Maßgabe der folgenden Vorschriften geprüft.
Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des WDR geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind und der Jahresabschluß ordnungsgemäß aufgestellt ist,
wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.
Der Landesrechnungshof prüft insbesondere
Die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe wird von dem Landesrechnungshof nach Maßgabe der…
Der Landesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit nicht durch…
Der Landesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er faßt das Ergebnis seiner…
Der Landesrechnungshof kann nach seinem Ermessen die Prüfung beschränken und Teile der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung ungeprüft lassen.
Durch die Prüfung, die vom Rechnungshof vorzunehmen ist, stellt dieser die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben im Hinblick auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.