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Der Landesrechnungshof bestimmt Zeit und Art der Prüfung des Jahresabschlusses und der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des WDR. Erhebungen beim WDR kann er durch Beauftragte vornehmen lassen. Er kann Sachverständige hinzuziehen. Die Anstalt beauftragt die vom Verwaltungsrat jeweils im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof ausgewählten Sachverständigen und trägt die hierdurch verursachten Kosten.
Im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof kann der WDR Teile des Jahresabschlusses durch Abschlußprüfer prüfen lassen; er trägt die hierdurch verursachten Kosten. In diesem Falle sind die Prüfungen des Landesrechnungshofs und des Abschlußprüfers nach Satz 1 inhaltlich aufeinander abzustimmen. Die Auswahl der Abschlussprüfer trifft der Verwaltungsrat.
Der Landesrechnungshof kann nach seinem Ermessen die Prüfung beschränken und Teile der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung ungeprüft lassen.
Unterlagen, die der Landesrechnungshof zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, sind ihm vom WDR auf Verlangen innerhalb einer bestimmten Frist zu übersenden oder seinen Beauftragten vorzulegen.
Dem Landesrechnungshof und seinen Beauftragten sind die erbetenen Auskünfte zu erteilen.
Der Landesrechnungshof bestimmt Zeit und Art der Prüfung und lässt erforderliche örtliche Erhebungen durch Beauftragte vornehmen.
Der Landesrechnungshof bestimmt Zeit und Art der Prüfung. Erhebungen bei der LfM kann er durch Beauftragte vornehmen lassen. Soweit erforderlich, kann er…
Die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe wird von dem Landesrechnungshof nach Maßgabe der…
Der Landesrechnungshof teilt das Prüfungsergebnis unverzüglich den zuständigen Stellen zur Äußerung innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist mit. Er hat es…
Der Landesrechnungshof kann nach seinem Ermessen die Prüfung beschränken und Rechnungen ungeprüft lassen.
Der Jahresabschluß, die Ordnungsmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des WDR werden vom Landesrechnungshof nach Maßgabe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.