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Für die Prüfung kann zwischen zwei Prüfungsverfahren gewählt werden: a) eine vierstündige schriftliche Arbeit unter Aufsicht und eine mündliche Prüfung von 40 Minuten Dauer oder b) eine Fachdiskussion von einer Stunde Dauer zu einem projektbezogenen Thema.
Für die Fachdiskussion nach Absatz 1 Buchstabe b gelten folgende Regeln:
Der Prüfling erhält eine praxisbezogene Aufgabenstellung, für deren Ausführung er maximal 14 Tage Zeit hat.
Der Prüfling präsentiert sein Projekt in einem 10- bis 15-minütigen Vortrag.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses diskutieren mit dem Prüfling das Projekt.
Die Bewertung des vorbereiteten Projekts einschließlich des Vortrags sowie der in der Diskussion dokumentierten Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt durch den Prüfungsausschuss mit einfacher Mehrheit.
Die Prüfung für die angestrebte Zusatzqualifikation soll jeweils auf das erworbene Lehramt bezogen werden.
Die praktische Prüfung soll vor Ablauf der Ausbildung und spätestens acht Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfinden. Die praktische Prüfung gliedert…
Die Prüfung einschließlich Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 20 Minuten dauern. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von…
Die mündliche Prüfungsleistung wird durch ein situationsbezogenes Fachgespräch in einem vom Prüfungsausschuss nach § 7 gewählten Thema erbracht. Die zu prüfende…
der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen, dabei soll er eine von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben lösen; den Aufgabenstellungen ist die…
Der Prüfling und der Prüfungsausschuss führen vor Bewertung der Unterrichtspraktischen Prüfung ein Gespräch von etwa 20 Minuten Dauer, in dem Planung und…
Jedem Prüfling ist ein Fragebogen mit sechzig vom Prüfungsausschuß aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung ausgewählten Fragen zur schriftlichen Beantwortung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.