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Der Tod des Anzuerkennenden steht der Anerkennung als Verfolgter nicht entgegen.
Ein mit der Verfolgung zusammenhängendes Einverständnis des Verfolgten mit der schädigenden Maßnahme steht dem Anspruch auf Entschädigung nicht entgegen.
Für die Anspruchsberechtigung nach diesem Gesetz oder nach weitergehendem Landesrecht im Sinne des § 228 Abs. 2 ist eine auf Landesrecht beruhende Anerkennung…
Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, so steht das Antragsrecht den in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen zu. Ist die Tat in einer Versammlung…
der Ehegatte des Verfolgten, wenn die eheliche Gemeinschaft während der Verfolgung bestanden hat. Eine im gegenseitigen Einverständnis zum Zwecke der Tarnung…
die Verfolgung durch den damit ursächlich zusammenhängenden Tod beendet worden ist oder
Nicht anzuerkennen sind solche Personen, die
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.