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In besonders gelagerten Grenz- und Härtefällen kann der Bezirks-Anerkennungs-Ausschuß beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf mit Zustimmung des Innenministers eine Anerkennung verleihen. Teil II Verfahren.
Zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung in einem gesonderten Bescheid.
Die Anerkennung ist schriftlich bei der Anerkennungsbehörde zu beantragen. Anerkennungsbehörde ist das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin.
Über die Anträge entscheidet die örtlich zuständige Bezirksregierung, über die Anträge von Einrichtungen außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen die…
Soweit die Verordnung ein Anerkennungsverfahren vorsieht, ist die Anerkennung bei der zuständigen Behörde gemäß § 16 zu beantragen. Sie prüft das Vorliegen der…
Verfahren nach den vorstehenden Absätzen können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.