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Anerkennungen, die nicht im Lande Nordrhein-Westfalen ausgesprochen wurden, sind für das Land Nordrhein-Westfalen nicht verbindlich.
Abschlüsse und Berechtigungen, die außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen erworben wurden, bedürfen der Anerkennung durch die Schulaufsichtsbehörde. Die…
Eine Rücknahme oder ein Widerruf der Anerkennung nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen bleibt unberührt.
Der Anspruch auf Anerkennung beschränkt sich auf folgende Personen mit Wohnsitz im Lande Nordrhein-Westfalen:
inwieweit außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführte Lehrveranstaltungen förderungsfähig sind,
Anerkennungen anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland gelten auch in Nordrhein-Westfalen. Entsprechendes gilt für gleichwertige Anerkennungen natürlicher…
Die von einer in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland als geeignet anerkannten Person oder Stelle ausgestellte Bescheinigung über den erfolglosen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.