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Erhält eine / ein Forstinspektoranwärterin/Forstinspektoranwärter oder eine / ein Forstreferendarin/Forstreferendar ein Entgelt für eine Nebentätigkeit, so wird das Entgelt auf die Unterhaltsbeihilfe nach § 1 Abs. 1 angerechnet, soweit es den Grundbetrag einschließlich eines gegebenenfalls zustehenden Familienzuschlages übersteigt.
Erhalten Anwärter ein Entgelt für eine Nebentätigkeit innerhalb oder für eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes, so wird…
Erhält eine Rechtsreferendarin oder ein Rechtsreferendar ein Entgelt für eine oder mehrere Nebentätigkeiten oder eine Zusatzvergütung für eine in den…
1Erhalten Anwärterinnen oder Anwärter ein Entgelt für eine Nebentätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes, so wird das Entgelt auf die Anwärterbezüge…
Erhält eine Anwärterin oder ein Anwärter ein Entgelt oder eine Vergütung für eine Nebentätigkeit innerhalb oder für eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit…
Gerichtsvollzieheranwärterinnen und Gerichtsvollzieheranwärter erhalten eine Unterhaltsbeihilfe, die sich aus einem monatlichen Grundbetrag und einem…
Justizsekretäranwärterinnen und Justizsekretäranwärter erhalten eine Unterhaltsbeihilfe, die sich aus einem monatlichen Grundbetrag und einem Familienzuschlag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.