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Während der Öffnungszeiten ist die ständige Anwesenheit von ausreichendem Fachpersonal zu gewährleisten. Die in der Erlaubnis festgelegte Zahl und die Qualifikation der für die Betreuung der Drogenkonsumentinnen und -konsumenten erforderlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darf nicht unterschritten werden.
ständige Anwesenheit von persönlich zuverlässigem Personal in ausreichender Zahl, das für die Erfüllung der in den Nummern 1 bis 7 genannten Anforderungen…
Während der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums muss persönlich zuverlässiges und fachlich ausgebildetes Personal für die Erfüllung der in den §§ 3 bis 11…
Während der Öffnungszeiten mit Angebot zur Substanzanalyse ist die ständige Anwesenheit von persönlich zuverlässigem Personal zu gewährleisten.
Personal muß mit ausreichender fachlicher Qualifikation und in ausreichender Zahl vorhanden sein, um die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung zu…
Sofern es der Betreuungsbedarf mindestens einer Nutzerin oder eines Nutzers erfordert, kann die zuständige Behörde die ständige Anwesenheit einer Fachkraft oder…
Im Drogenkonsumraum muss mindestens eine Krankenpflegekraft beschäftigt sein. Diese ist auch für die Kontrolle des Notfallplanes und die Schulung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.