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Zuständige Behörde im Sinne der Tierimpfstoff-Verordnung vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2355) in der jeweils geltenden Fassung ist – für behördliches Handeln im Zusammenhang mit der Herstellung von Mitteln nach Abschnitt 2 der Verordnung –
für die Übermittlung der Durchschrift der Herstellungserlaubnis nach § 4 Absatz 2, für die Entgegennahme von Anzeigen nach § 6 Absatz 1, für das Anordnen des Ruhens der Herstellungserlaubnis nach § 7, für das Verlangen des zur Verfügung Stellens der Proben nach § 15 Absatz 1, für das Verlangen nach der Vorlage der Prüfungsergebnisse nach § 15 Absatz 2, für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 18 Absatz 1, für die Prüfung von Betrieben nach § 19 Absatz 1, für Mitteilungen an die zuständige Zulassungsstelle nach § 30 Absatz 3 Satz 1, für die Entgegennahme einer Benennung nach § 30 Absatz 5 Satz 1, für das Verlangen nach der Vorlage von Berichten nach § 30 Absatz 6, für die Entgegennahme einer Unterrichtung nach § 34 Absatz 2 Satz 1, für das Verlangen nach der Vorlage der Aufzeichnungen nach § 37 Nummer 5, für das Verlangen der Vorlage des Plans nach § 37 Nummer 8, für das Verlangen nach der Vorlage von Nachweisen nach § 40 Absatz 4 Satz 4 das Landesamt,
für die Erteilung einer Einfuhrerlaubnis nach § 38 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3,
für die Entgegennahme einer Anzeige nach § 38 Absatz 5, für die Zulassung einer Ausnahme nach § 39 Absatz 3 das Ministerium.
Zuständige Behörde im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes ist für die Erteilung einer Erlaubnis für das Herstellen von immunologischen Tierarzneimitteln oder…
Die Ermächtigung nach § 38 Absatz 10 Satz 1 des Tiergesundheitsgesetzes wird auf das Ministerium übertragen. III. Zuständigkeiten Beseitigung tierischer…
für die Zulassung von Ausnahmen für Impfungen nach § 3 Nr. 2
Zuständige Behörde im Sinne der Rinder-Leukose-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1997 (BGBl. I S. 458), in der jeweils geltenden…
für die Zulassung von Ausnahmen vom Impfverbot und die Anordnung von Impfungen nach § 8 Abs. 2 und 3, § 36 Abs. 1, § 42 und § 51, für die Vorlage eines…
Zuständige Behörde im Sinne der Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1172) ist für die Zulassung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.