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Eintragungsberechtigt ist, wer am Tage der Eintragung zum Landtag wahlberechtigt ist oder bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist wahlberechtigt wird.
Zur Eintragung wird zugelassen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, es sei denn, dass sie oder er das Stimmrecht verloren hat.
Eintragungsberechtigt ist, wer am letzten Tag der Eintragungsfrist zum Bundestag wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in dem Raum des…
Zur Eintragung wird zugelassen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, es sei denn, dass sie oder er das Stimmrecht verloren hat.
Zur Eintragung wird zugelassen a) wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, es sei denn, daß er sein Stimmrecht verloren hat, oder b) wer einen…
Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Unterzeichnung des Unterstützungsblattes zum Landtag wahlberechtigt ist.
Wahlberechtigte, die nicht nach Absatz 1 Satz 1 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, werden bis zum Beginn der Einsichtsfrist auf…
Wahlberechtigte, die nicht nach Absatz 1 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, werden bis zum Beginn der Einsichtsfrist nach § 10…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.