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Die Landesregierung bestimmt den Abstimmungstag und veröffentlicht ihn sowie den Gegenstand des Volksentscheides und den Aufdruck des Stimmzettels im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen. Das Innenministerium sorgt für eine ausreichende weitere Veröffentlichung. Zwischen der Veröffentlichung des Gegenstandes des Volksentscheides und dem Abstimmungstag muss mindestens eine Frist von einem Monat liegen.
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt.
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt.
Die Landesregierung bestimmt den Abstimmungstag und veröffentlicht ihn sowie den Gegenstand des Volksentscheides und den Aufdruck des Stimmzettels im Gesetz-…
daß die Stimmzettel amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten werden,
Das Innenministerium veröffentlicht das festgestellte Abstimmungsergebnis unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.
Das für Inneres zuständige Ministerium veröffentlicht das festgestellte Abstimmungsergebnis unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land…
Das Innenministerium veröffentlicht das festgestellte Abstimmungsergebnis unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.