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Die Landesregierung bestimmt den Abstimmungstag und veröffentlicht ihn sowie den Gegenstand des Volksentscheids und den Aufdruck des Stimmzettels im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen. Das für Inneres zuständige Ministerium sorgt für eine ausreichende weitere Veröffentlichung. Zwischen der Veröffentlichung des Gegenstands des Volksentscheids und dem Abstimmungstag muss mindestens eine Frist von einem Monat liegen.
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt.
Die Landesregierung bestimmt den Abstimmungstag und veröffentlicht ihn sowie den Gegenstand des Volksentscheides und den Aufdruck des Stimmzettels im Gesetz-…
Die Landesregierung bestimmt den Abstimmungstag und veröffentlicht ihn sowie den Gegenstand des Volksentscheides und den Aufdruck des Stimmzettels im Gesetz-…
Das für Inneres zuständige Ministerium veröffentlicht das festgestellte Abstimmungsergebnis unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land…
daß die Stimmzettel amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten werden,
Das Innenministerium veröffentlicht das festgestellte Abstimmungsergebnis unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen.
Ein durch Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz ist von der Landesregierung unverzüglich auszufertigen und mit dem Hinweis zu verkünden, dass das Gesetz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.