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Der Prüfungsausschuss ermittelt die Gesamtnote und das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung.
Das Gesamtergebnis lautet "bestanden" oder "nicht bestanden". Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Fachbereichsendnoten zumindest "ausreichend" sind. Ein "mangelhaft" in einer der vier Fachbereichsendnoten wird durch eine mindestens "befriedigend" lautende Fachbereichsendnote ausgeglichen.
Die Gesamtnote wird ermittelt, indem das arithmetische Mittel aller nicht gerundeten Fachbereichsendnoten gebildet wird. Eine Fachbereichsendnote wird gebildet als arithmetisches Mittel aus der nicht gerundeten Fachbereichsvornote und den einzelnen Ergebnissen des schriftlichen und, soweit vorliegend, des fachpraktischen und des mündlichen Teils der Prüfung, die dem entsprechenden Fachbereich zuzuordnen sind.
Im Anschluss an die Beratung des Prüfungsausschusses teilt der Vorsitz den Prüflingen die Einzelergebnisse der Prüfung sowie die Gesamtnote mit.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der Prüfling ein Abschlusszeugnis nach dem Muster der Anlage 1. Absolventen mit der Ausbildung zur Familienpflegerin und zum Familienpfleger in der Landwirtschaft erhalten ein Abschlusszeugnis nach dem Muster der Anlage 2.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält einen entsprechenden Bescheid. Soweit nicht durch einstimmigen Beschluss des Prüfungsausschusses das Vorliegen der Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 festgestellt wurde, ist gleichzeitig auf die Möglichkeit einer Wiederholung der Prüfung oder von Teilen der Prüfung hinzuweisen.
Nach der mündlichen Prüfung stellt der Prüfungsausschuss das Gesamtergebnis der Prüfung als Abschlussnote fest. Der Vorsitz gibt die Abschlussnote der oder dem…
Nach bestandener Prüfung erhalten die Prüflinge ein Abschlusszeugnis, das die Gesamtnote sowie die Endnoten der während des Lehrgangs unterrichteten Fächer…
Der Prüfungsausschuss stellt im Anschluss an die letzte Prüfung das Gesamtergebnis fest und bezeichnet es mit einer Note.
Nach der mündlichen Prüfung stellt der Prüfungsausschuss das Gesamtergebnis (Abschlussnote) fest und gibt es der Anwärterin oder dem Anwärter bekannt.
Der Prüfungsausschuß teilt dem Prüfling am Tage der mündlichen Prüfung mit, ob sie oder er die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat. Bei bestandener…
Die Prüfungskommission stellt in der Schlusskonferenz auf Grund der Endnoten fest, ob die Abschlussprüfung bestanden oder nicht bestanden ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.