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Die Werkleitung muss die notwendigen fachlichen, kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Leitungsfunktionen erbringen. Die Werkleitung ist dafür verantwortlich, dass die Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden.
Die Werkleitung wird durch die jeweilige Leiterin/den jeweiligen Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes der Rheinischen Kliniken Bedburg - Hau in Personalunion wahrgenommen.
Die Aufgabe der Vertretung der Werkleitung wird von der/dem allgemeinen Vertreterin/Vertreter der Leiterin/des Leiters des Wirtschafts- und Verwaltungdienstes der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau wahrgenommen.
Die Leiterin//Der Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes hat in ihrer/seiner Funktion als Werkleitung der Krankenhauszentralwäschereien ausschließlich deren Interessen zu wahren. Sie/Er bedient sich zur Wahrnehmung seiner Aufgaben der Verwaltung der Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau.
Die Werkleitung handelt selbstständig, soweit nicht durch Landschaftsverbandsordnung, Eigenbetriebsverordnung oder diese Satzung etwas anderes bestimmt ist. Der Werkleitung obliegt insbesonders die laufende Betriebsführung. Näheres regelt eine Dienstanweisung, die der Direktor des Landschaftsverbandes im Benehmen mit dem Werksausschuss erlässt.
Das Heim wird von der Werkleitung nach Maßgabe der Eigenbetriebsverordnung selbständig geleitet. Sie entscheidet eigenverantwortlich in allen zur laufenden…
Die Werkleitung vertritt den Landschaftsverband Rheinland in den Angelegenheiten der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland.
Die Werkleitung besteht aus der Ersten Werkleiterin bzw. dem Ersten Werkleiter und einer kaufmännischen Werkleiterin bzw. einem kaufmännischen Werkleiter.
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland achtet auf die Übereinstimmung der Tätigkeit der Werkleitung mit den allgemeinen Zielen des…
Der Direktor des Landschaftsverbandes regelt mit Zustimmung des Werksausschusses in einer Dienstanweisung die Geschäftsverteilung innerhalb der Werkleitung…
1Der Eigenbetrieb wird von der Werkleitung selbständig geleitet, soweit nicht durch das Kommunalselbstverwaltungsgesetz, diese Verordnung oder die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.