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Die Werkleitung hat dem Kämmerer den Entwurf des Wirtschaftsplanes einschließlich der Finanzplanung sowie den Jahresabschluß und den Lagebericht zuzuleiten. Sie hat dem Kämmerer ferner die vierteljährlichen Zwischenberichte sowie die Ergebnisse der geführten Kosten- und Leistungsrechnungen zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen hat sie darüber hinaus alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte sowie Zwischenberichte auch in kürzeren Zeitabständen zu erteilen.
Vor Entscheidungen über finanzwirtschaftliche Angelegenheiten, die den Haushalt des Landschaftsverbandes berühren, ist der Kämmerer im Werksausschuß zu hören. Wird dort kein Einvernehmen erzielt, ist die Angelegenheit über den Finanz- und Wirtschaftsausschuß dem Landschaftsausschuß zur Entscheidung vorzulegen.
Die Werkleitung hat dem Kämmerer den Entwurf des Wirtschaftsplans, des Finanzplans und des Jahresabschlusses zuzuleiten. Sie hat dem Kämmerer ferner die…
Die Betriebsleitung hat der Kämmerin oder dem Kämmerer den Entwurf des Wirtschaftsplans, der Ergebnis- und Finanzplanung und des Jahresabschlusses zuzuleiten.…
Die Betriebsleitung hat der Kämmerin oder dem Kämmerer den Entwurf des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses, die Zwischenberichte, die Ergebnisse der…
Der Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht, und die Finanzplanung sind von der Werkleitung aufzustellen und dem Kämmerer…
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt.
Führt eine Entscheidung zu Ausgaben, die ein Defizit verursachen, das vom Träger zu finanzieren wäre, muß die Leiterin bzw. der Leiter des Wirtschafts- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.