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Die Landesregierung legt dem Landtag, erstmalig zum 1. Januar 1982, alle fünf Jahre einen Bericht über die Situation der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen vor. VI. Abschnitt Inkrafttreten
Einmal in jeder Legislaturperiode legt das für Weiterbildung zuständige Ministerium auf Grundlage des Berichtswesens Weiterbildung Nordrhein-Westfalen einen…
Die Ergebnisse werden einmal in jeder Legislaturperiode von der Supportstelle Weiterbildung für einen Landesweiterbildungsbericht (§ 27 des…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag im Abstand von fünf Jahren, beginnend im Jahr 2020, über Entwicklungsstand und Qualität der Lehrerausbildung. Dazu…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Die…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 1. Januar 2025 über die Erfahrungen durch die Bereitstellung der Daten nach § 16a.
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.