Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Stiftung unterhält an ihrem Sitz eine Geschäftsstelle, die von der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer geleitet wird. Sie unterstützt die Erledigung der Geschäfte der Stiftung und untersteht den fachlichen Weisungen der oder des Vorsitzenden des Vorstands.
Dienstvorgesetzter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stiftung ist die oder der Vorsitzende des Vorstands. Auf sie sind die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Sitzlandes jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden. Hinsichtlich der dienstvorgesetzten Stelle für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Vorstands gelten die allgemeinen arbeits- und beamtenrechtlichen Regelungen.
Die Geschäftsstelle wird von der administrativen Geschäftsführerin oder dem administrativen Geschäftsführer geleitet. Die administrative Geschäftsführerin oder…
1Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stiftung ist die oder der Vorsitzende des Vorstands. 2Auf sie sind die für…
Die Direktorin oder der Direktor ist dienstvorgesetzteStelle des Personals der Stiftung. Sie oder er trifft die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen.
die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Stiftung.
Die Aufgaben einer Geschäftsstelle der Stiftung werden im für Soziales zuständigen Ministerium unter Wahrung der rechtlichen Selbständigkeit der Stiftung…
Die gemeinsame Geschäftsstelle unterstützt die Arbeit der Stiftungsorgane, der Beschäftigten der Institute und der Wissenschaftlichen Beiräte. Sie wird von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.