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Für die Aufgaben der Schulleitung steht jeder Schule eine nach der Zahl der Grundstellen (§ 7 Absatz 1), des Ganztagszuschlags (§ 9 Absatz 1), des Zuschlags für erweiterte Ganztagshauptschulen und Ganztagsförderschulen in der Sekundarstufe I (§ 9 Absatz 2 Nummer 6) und des Unterrichtsmehrbedarfs nach § 9 Absatz 2 Nummer 7, 11 und 12 berechnete Leitungszeit zur Verfügung. Sie beträgt neun Wochenstunden zuzüglich 0,7 Wochenstunden je Stelle bis zur 50. Stelle und 0,3 Wochenstunden für jede weitere Stelle. An Grundschulen erhöht sich die Leitungszeit um zwei Wochenstunden je Schule.
Für Grundschulen, weiterführende Schulen, Förderschulen, Klinikschulen, Berufskollegs und Weiterbildungskollegs mit Teilstandorten erhöht sich die Leitungszeit für den zweiten und jeden weiteren Teilstandort um je sieben Wochenstunden, wenn die Standorte nicht auf einem zusammenhängenden Grundstück liegen. Für die Dauer des ersten Schuljahres nach Bildung eines Grundschulverbundes nach § 83 Absatz 1 bis 3 des Schulgesetzes NRW erhöht sich die Leitungszeit nach Satz 1 um weitere vier Wochenstunden und für die Dauer des zweiten Schuljahres um weitere zwei Wochenstunden.
An offenen Ganztagsschulen im Primarbereich erhöht sich die Leitungszeit um zusätzlich eine Wochenstunde je Schule.
Die pädagogische Leitung einer Tageseinrichtung für Kinder soll anteilig oder vollständig von der unmittelbaren pädagogischen Arbeit mit den Kindern…
Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden nach § 2 Abs. 1 erhöht sich bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2003/04 für Lehrerinnen und Lehrer, die vor Beginn…
Für Freizeitangebote, Arbeitsgemeinschaften oder Lernzeiten werden in den Klassenstufen 1 und 2 jeweils zehn Lehrerwochenstunden pro Klasse zur Verfügung…
Aus dienstlichen Gründen kann die Pflichtstundenzahl (§ 2 Abs. 1) einer Lehrkraft durch den Schulleiter oder die Schulleiterin vorübergehend um bis zu zwei…
Eine unterschiedliche zeitliche Inanspruchnahme von Lehrerinnen und Lehrern durch besondere schulische Aufgaben und besondere unterrichtliche Belastungen soll…
Die Personalisierung durch das Land erfolgt durch die Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden, so dass der Unterricht nach Stundentafel, die Lernzeiten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.