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Die Übertragung der Befugnisse gilt nicht bei Fällen von grundsätzlicher Bedeutung. In diesen Fällen ist meine vorherige Zustimmung einzuholen, es sei denn, dass infolge der hierdurch eintretenden Verzögerung für das Land ein finanzieller Schaden entstehen würde. Im Übrigen gelten die in den Verwaltungsvorschriften zu § 59 Landeshaushaltsordnung getroffenen Regelungen.
Die Übertragung der Befugnisse nach den §§ 1 bis 6 gilt nicht in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung. Ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist insbesondere…
In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung ist die vorherige Zustimmung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz einzuholen.
In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung ist unabhängig von der Höhe des Anspruchs meine vorherige Zustimmung einzuholen. Über- und außertarifliche Leistungen…
In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung ist die vorherige Zustimmung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz einzuholen.
Den Behörden, Einrichtungen und Landesbetrieben werden die Befugnisse nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung und den dazugehörigen…
Absatz 2 gilt nicht in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung oder bei Vergleichen, die zur Minderung bei veranschlagten Einnahmen über insgesamt 500 000 Euro im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.