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Die Leitung des Landesamtes obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten. Ständige Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten ist die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident.
Die Leitung des Landesamtes obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten.
Die ständige Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten erfolgt durch die Vizepräsidentin bzw. die Vizepräsidentinnen oder den bzw. die Vizepräsidenten.
Die Präsidentin oder der Präsident vertritt den Landesrechnungshof nach außen. Sie oder er leitet die Verwaltung des Landesrechnungshofs und übt die…
Die Landeszentrale wird von einer Leiterin oder einem Leiter geführt (Leitung). Die Leitung vertritt die Landeszentrale nach außen und führt die laufenden…
Den Vorsitz führt eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landes. Die Stellvertretung wird von den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern mit einfacher…
Den Vorsitz führt eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landes. Die Stellvertretung wird von den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern mit einfacher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.