Gesetze
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Die Leitung des Landesamtes obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten.
Die Leitung des Landesamtes obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten. Ständige Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten ist die Vizepräsidentin oder…
Die Landeszentrale wird von einer Leiterin oder einem Leiter geführt (Leitung). Die Leitung vertritt die Landeszentrale nach außen und führt die laufenden…
Das Landesamt für Finanzen wird von der Direktorin oder dem Direktor geleitet.
Die Leitung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten.
Die Präsidentin oder der Präsident übt die oberste Dienstaufsicht aus.
Das für Justiz zuständige Ministerium trifft die Entscheidung darüber, ob ein Amtsgericht durch eine Präsidentin oder einen Präsidenten geleitet wird. In diesem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.