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Das Sondervermögen Tierseuchenkasse geht als Sondervermögen unentgeltlich auf die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen über. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Finanzminister Die Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Für den Innenminister die Justizministerin Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Die Ministerin für Schule und Weiterbildung Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Zum Textanfang
Abweichend von Absatz 1 wird die vom Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd wahrgenommene Aufgabe „Verwaltung des Sondervermögens Tierseuchenkasse“ auf die…
Die Tierseuchenkasse ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster. Es wird unter der Bezeichnung…
Beim Übergang des Sondervermögens Tierseuchenkasse auf die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen finden für die Beamtinnen und Beamten beim Sondervermögen…
Den Übergang von Vermögengegenständen sowie weiteres regelt eine zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und der…
die Tierseuchenkasse als Sondervermögen nach Maßgabe des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 2.…
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Der Innenminister zugleich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.