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Die Tierseuchenkasse ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster. Es wird unter der Bezeichnung „Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen – Tierseuchenkasse“ (Tierseuchenkasse) verwaltet. Das Sondervermögen und seine Erträge dürfen nur für die in den §§ 6 und 7 genannten Aufgaben und Zwecke verwendet werden.
Abweichend von Absatz 1 wird die vom Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd wahrgenommene Aufgabe „Verwaltung des Sondervermögens Tierseuchenkasse“ auf die…
die Tierseuchenkasse als Sondervermögen nach Maßgabe des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 2.…
Das Sondervermögen Tierseuchenkasse geht als Sondervermögen unentgeltlich auf die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen über. Die Landesregierung…
Beim Übergang des Sondervermögens Tierseuchenkasse auf die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen finden für die Beamtinnen und Beamten beim Sondervermögen…
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Tierseuchenkasse - hat aus ihren Einnahmen in angemessenem Umfang für die der Beitragspflicht unterliegenden…
Die Tierbesitzer haben die schriftlichen oder elektronischen Meldungen an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Tierseuchenkasse -, zu richten. Auch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.